Aromatisierung von Bio-Lebensmitteln
Einsatz von Aromen im Naturkosthandel
Verbraucher erwarten von Bioprodukten weitestgehende Naturbelassenheit. Dazu zählt auch, dass zur Aromatisierung nur natürliche Substanzen verwendet werden. „Natürliche Aromastoffe“, wie sie für Bio-Lebensmittel gemäß EU-Öko-Verordnung erlaubt sind, entsprechen jedoch oft nicht dem Anspruch, den Verbraucher an naturbelassene Lebensmittel haben. Über eine größere Rohstoffmenge und schonende Verarbeitungsweise lassen sich gute geschmackliche Qualitäten auch ohne Aromazusatz erreichen.
Bereits 2004 haben daher die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN) Herstellung und Handel e.V. eine Empfehlung zum Einsatz von Aromen in Bio-Lebensmitteln verabschiedet: Bio-Lebensmittel sollen vorrangig mit Öko-Lebensmitteln und Öko-Aromaextrakten aromatisiert werden.
Die BNN-Aromenempfehlung setzt seit mehreren Jahren einen hohen Standard für die Verwendung von Aromen im Naturkosthandel. Sie gab darüber hinaus einen wichtigen Impuls, das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen.
Aromatisch ohne Aromastoffe
„Natürliche Aromastoffe“ sind in Bio-Lebensmitteln erlaubt und müssen laut Aromenverordnung aus natürlich vorkommenden Rohstoffen gewonnen werden. Den Begriff „natürlich" hat der Gesetzgeber für Aromastoffe jedoch sehr weit gefasst: Den Zusatz „natürlich“ dürfen auch Aromastoffe tragen, die größtenteils aus anderen Stoffen als dem namensgebenden Rohstoff stammen. Nur wenn „natürliches Erdbeeraroma“ in der Zutatenliste steht, stammt der Geschmack zu mindestens 95 Prozent aus der Erdbeere. In der BNN-Aromenempfehlung werden Produkte empfohlen, die tatsächlich natürlich sind wie Öko-Lebensmittel und Öko-Aromaextrakte.
