Das „Bio-Grundgesetz“ wird umgeschrieben
Beschluss im EU-Agrarministerrat: Neue EU-Öko-Verordnung ab 2009
20. Dezember 2006. Die seit 1992 geltende EU-Öko-Verordnung wird novelliert. Das beschlossen die EU-Agrarminister gestern Abend in Brüssel. Vorausgegangen waren monatelange Diskussionen mit der Biobranche. „Dabei konnte durchgesetzt werden, dass privatrechtliche Standards für Bioprodukte auch in Zukunft strenger gefasst sein dürfen als die gesetzlichen Mindestvorgaben", kommentiert Elke Röder, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN) Herstellung und Handel.
Die Bio-Anbauverbände dürfen ihre Qualitätszeichen weiterhin nutzen, und der Fachhandel darf die Verbraucher auch weiterhin über diese strengeren Standards informieren. Damit konnte ein entscheidender Baustein der Differenzierung im Biomarkt gesichert werden. Der Einsatz von privaten Siegeln hat bereits in der Vergangenheit die Weiterentwicklung des Biomarktes gefördert und unterstützt aus Sicht des BNN Herstellung und Handel die Orientierung der Kunden. Im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission war vorgesehen, nur noch das EU-Biosiegel zuzulassen. Nun wird nur ein zusätzlicher Abdruck dieses Zeichens ab 2009 verbindlich, steht aber aus Sicht des Naturkosthandels für eine abgesenkte Qualität gegenüber dem bisherigen EU-Bio-Standard.
Nach der alten EU-Öko-Verordnung war jede Etikettierung oder Werbung mit Bezeichnungen, die den Eindruck vermitteln, ein Produkt stamme aus Biolandbau, für Nicht-Bioprodukte untersagt. Diese sehr weitgehende Schutzformulierung wurde in Einzelaspekte zerlegt, die in ihrer Summe nicht mehr die gleiche Klarheit erreichen. „Gerade weil die EU-Agrarminister die Wahrung des Verbrauchervertrauens besonders hervorheben, ist es unverständlich, dass sich das bisher hohe Schutzniveau in ihrem Beschluss nicht wieder findet", kritisiert BNN-Geschäftsführerin Röder.
Der EU-Agrarministerrat hat sich noch nicht auf die im Detail wichtigen Durchführungsbestimmungen verständigt. Diese Anhänge der EU-Öko-Verordnung sind von entscheidender Bedeutung im Handelsalltag, werden nun aber erst unter der deutschen Ratspräsidentschaft erarbeitet. Um eine schlüssige Lösung zu erreichen, hätten Durchführungsbestimmungen und Verordnung gemeinsam diskutiert und beschlossen werden müssen, da sie wie Zahnräder ineinander greifen. Beispielsweise lassen sich formulierte Grundsätze und Ziele der Bio-Aquakultur in der EU-Öko-Verordnung nur dann beurteilen, wenn auch technische Details wie Besatzdichte und Fütterung bekannt sind, die jedoch erst die Anhänge regeln.
Der BNN Herstellung und Handel begrüßt, dass es keinen speziellen Bio-Grenzwert für gentechnisch veränderte Anteile geben wird. „Im Ökolandbau kommt Gentechnik genauso wenig zum Einsatz wie Pestizide. Wenn dennoch Verunreinigungen auftreten, müssen die Verursacher zur Verantwortung gezogen, nicht aber die Bio-Landwirte oder Bio-Verarbeiter bestraft werden", so Elke Röder.
Bereits zum Januar 2007 werden neue Regelungen für den Import von Bio-Erzeugnissen aus Drittstaaten in Kraft treten. Diese Regelungen sind nicht präzise genug, um die Gleichwertigkeit von Bio-Ware aus Drittländern mit EU-Bio-Ware sicher zu stellen. Der Naturkosthandel wird daher noch stärker als in der Vergangenheit auf eigene Qualitätssicherungsmaßnahmen wie das BNN-Monitoring für Obst und Gemüse sowie auf die Differenzierung seines Angebots über private Bio-Zeichen wie Bioland, Demeter, Gäa oder Naturland setzen.
Grundsätzlich ist es ein großer Erfolg, dass der Regelungsausschuss zum Biolandbau erhalten blieb, denn so ist eine demokratische Beteiligung der EU-Mitgliedsstaaten gesichert. Wirtschaftsakteure der Bio-Wertschöpfungskette müssen jedoch künftig noch besser am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Hier kann die deutsche Ratspräsidentschaft Zeichen setzen.
