27.11.2007 - Entwurf für Gentechnikgesetz muss verbessert werden
Zutaten in einer Bio-Bäckerei - ©BLE: Dominic Menzler
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag hat am 26. November 2007 eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des Gentechnik-Gesetzes veranstaltet. Aus Sicht des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN) Herstellung und Handel e.V. muss der Gesetzentwurf deutlich verbessert werden, damit auch künftig Bio-Produkte ohne Gentechnik erhältlich sind.
Der derzeit vorliegende Entwurf regelt die Haftungsfrage für Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einsetzen wollen, nur unbefriedigend. Für solche Landwirte tritt ein Schadensfall bereits bei GVO-Gehalten ab 0,1 Prozent ein, da ein Bio-Produkt mit Gentechnikspuren auf dem Markt nicht akzeptiert wird. Doch in solchen Fällen sollen die Verursacher auch künftig nicht haften müssen. Ein Landwirt kann also auf seiner durch Dritte verunreinigten Ware sitzen bleiben, ohne dass er dafür entschädigt würde.
"Das künftige Gentechnikgesetz muss klar regeln, dass auch bei GVO-Verunreinigungen weit unterhalb von 0,9 Prozent der Verursacher haftet und nicht der Geschädigte für einen Verlust zahlt, den er gar nicht zu verantworten hat", fordert daher Elke Röder, Geschäftsführerin des BNN Herstellung und Handel e.V.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht dazu geeignet, das Verursacherprinzip durchzusetzen. Kosten für zusätzliche Analysen und Qualitätssicherungsmaßnahmen blieben somit bei den Erzeugern und Verarbeitern hängen, die die Agro-Gentechnik gar nicht wollen. Um ihre Erzeugnisse vermarkten zu können, sind Hersteller gezwungen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die Kosten dafür selbst zu tragen.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit, mit Hilfe einer „nachbarschaftlichen Vereinbarung" zwischen einem GVO-Landwirt und einem traditionellen Landwirt die gesetzliche Abstandsregelung zu untergraben, birgt das Risiko einer unkontrollierbaren GVO-Ausbreitung in der Landwirtschaft. Die Kontroll- und Nachverfolgbarkeit würden durch solche nachbarschaftlichen Vereinbarungen stark eingeschränkt. Nach wie vor lehnen die Agro-Industrie und die Versicherungswirtschaft einen Haftungsfonds ab. Das zeigt nicht nur, dass unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken bestehen, sondern auch, dass die Saatgutindustrie selbst nicht an die Machbarkeit einer Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik glaubt.
